Hier lernst du, woher Prüfpflichten kommen, wie verbindlich sie sind, wer sie trägt und wer prüfen darf. Leg die Karte „Wer prüft was wann?“ daneben.

Schritt 2 von 5. Du ordnest die Regelwerke, ermittelst die Pflichten des Betreibers mit Quelle, bestimmst die Prüfenden und beantwortest die Frage der Werkstattleitung, wer haftet.

Danach: Lernangebot 6 · Prüfkalender und Prüfdokumentation

Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Prüfen lassen ist Pflicht des Arbeitgebers; die Arbeit kann er übertragen, die Verantwortung für Auswahl und Kontrolle behält er.

Am Ende hast du: eine Pflichtenübersicht für die Werkstattleitung: wer in Halle W2 was prüfen lassen oder prüfen muss, nach welcher Quelle, mit Rangfolge und Verbindlichkeit.

Karte „Wer prüft was wann?“: Die Pflichten des Betreibers mit ihrer Quelle: Gesetz, Verordnung, Unfallverhütungsvorschrift, Technische Regel, Norm. Die Karte steht im Wissensspeicher, Lektion „Wissensspeicher und Expertenrunde“. Leg sie neben jede Prüfaufgabe.

Woher eine Prüfpflicht kommt

Am Anfang steht das Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen bei der Arbeit und legt Schutzmaßnahmen fest (Gefährdungsbeurteilung, ArbSchG § 5). Was das für Arbeitsmittel heißt, regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); elektrische Anlagen und Geräte, mit denen in Halle W2 gearbeitet wird, sind Arbeitsmittel. Für Arbeitsstätten mit ihren Türen und Toren gilt die Arbeitsstättenverordnung.

Neben dem Staat setzen die Unfallversicherungsträger eigenes Recht: Unfallverhütungsvorschriften auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VII. Für Elektrik ist das DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie gilt für die Unternehmen und Versicherten, die Mitglied der Berufsgenossenschaft sind, also auch für den Betreiber der Halle W2 und für dich.

Technische Regeln konkretisieren die Verordnungen: die TRBS die Betriebssicherheitsverordnung, die ASR die Arbeitsstättenverordnung. Normen wie DIN VDE 0105-100 beschreiben, wie es fachlich richtig gemacht wird. Beide sind für sich kein Gesetz. Wer sie einhält, kann aber davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt (Vermutungswirkung). Wer abweicht, muss zeigen, dass sein Weg mindestens ebenso sicher ist.

Die Gefährdungsbeurteilung legt die Prüfungen fest

Nach BetrSichV § 3 Abs. 6 ermittelt der Arbeitgeber Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen und legt die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen fest. Die Fristen sind so zu bemessen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Er legt auch fest, welche Anforderungen die Prüfenden erfüllen müssen. Ändern sich die Bedingungen, etwa durch neue Arbeitsmittel oder einen neuen Schichtbetrieb, überprüft er die Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 7).

Die Fristen in DGUV Vorschrift 3 und ASR A1.7 sind deshalb Richtwerte für diese Entscheidung, keine Erlaubnis, nie wieder hinzusehen: Wo die Belastung höher ist, wird früher geprüft.

Wann geprüft wird

BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 3 § 5 kennen fast dieselben Anlässe (die außergewöhnlichen Ereignisse nennt nur BetrSichV § 14 Abs. 3): vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der nächsten Verwendung, wiederkehrend in festen Zeitabständen und nach außergewöhnlichen Ereignissen, etwa Unfällen oder Naturereignissen, die die Sicherheit beeinträchtigen können. Für kraftbetätigte Tore beschreibt ASR A1.7 in Abschnitt 10 die sicherheitstechnische Prüfung: vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, nur durch Sachkundige. Das Ergebnis jeder Prüfung wird aufgezeichnet.

Wer prüfen darf

Pflichtenkette: vom Arbeitgeber bis zur AufzeichnungArbeitgeber, Unternehmerhier: die Werkstattleitungbeurteilt die Gefährdungenlegt Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festund wer prüfen darfbeauftragtzur Prüfungbefähigte PersonElektrofachkraftelektrotechnischunterwiesene PersonSachkundigerBenutzerprüfenErgebnis aufzeichnen und aufbewahrenWas gehört in die Aufzeichnung?Mängel meldenlässt Mängel beseitigen,prüft die Fristen
Pflichtenkette für Prüfungen. Oben der Arbeitgeber, in Halle W2 vertreten durch die Werkstattleitung. Er beurteilt die Gefährdungen und legt Art, Umfang und Fristen der Prüfungen fest und wer prüfen darf. Dann beauftragt er die Prüfenden: zur Prüfung befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person, Sachkundigen und Benutzer. Sie prüfen, das Ergebnis wird aufgezeichnet und aufbewahrt. Mängel gehen zurück an den Arbeitgeber, der sie beseitigen lässt und die Fristen überprüft. Eigene Darstellung für den Unterricht.

Eine zur Prüfung befähigte Person hat durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die Kenntnisse für die Prüfung (BetrSichV § 2, TRBS 1203). Für elektrische Gefährdungen ist das eine Elektrofachkraft: Sie kann nach DIN VDE 1000-10 auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen und der Kenntnis der einschlägigen Normen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen. Die verantwortliche Elektrofachkraft trägt Fach- und Aufsichtsverantwortung für einen Bereich. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist für bestimmte Aufgaben unterrichtet und arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Den Sachkundigen nennt ASR A1.7 für Tore: Er kennt die Schutzeinrichtungen und hat die Messtechnik dafür. Und manches prüft der Benutzer selbst.

Der Arbeitgeber kann Aufgaben schriftlich auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen (ArbSchG § 13). Er muss sie sorgfältig auswählen und kontrollieren; die Verantwortung dafür bleibt bei ihm. Fehlt eine Aufzeichnung oder wird eine vorgeschriebene Prüfung nicht veranlasst, ist das eine Ordnungswidrigkeit (BetrSichV § 22). Kommt es zu einem Unfall, fragt die Unfallversicherung, ob der Unternehmer grob fahrlässig gehandelt hat; dann kann sie Rückgriff nehmen.

Erst du, dann die anderen

Die Werkstattleitung fragt: „Wo würdet ihr nachsehen, wer in Halle W2 was prüfen muss?“ Wie würdest du vorgehen?

So gehen andere vor. Such dir einen Weg aus.
  • Im Tabellenbuch nachschlagen. Es liegt auf dem Tisch, ist geordnet und nennt Prüffristen, Prüfende und Normen auf wenigen Seiten. Der Preis: Es gibt die Regeln gekürzt und zu einem Stand wieder; Verordnungen und Technische Regeln stehen oft nur als Stichwort darin, und ob sie noch aktuell sind, sagt es nicht.
  • Bei der Berufsgenossenschaft nachfragen. Die Berufsgenossenschaft hat die Unfallverhütungsvorschriften erlassen, kennt die Branche und berät Mitgliedsbetriebe kostenlos. Der Preis: Die Antwort dauert, und sie bleibt allgemein, die Gefährdungsbeurteilung für Halle W2 nimmt sie dem Betrieb nicht ab.
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Betriebs fragen. Die Fachkraft kennt den Betrieb, die Gefährdungsbeurteilungen und die Regelwerke im Zusammenhang. Der Preis: Sie ist keine Elektrofachkraft; was elektrotechnisch geprüft wird, muss die Elektrowerkstatt selbst beitragen.

Es gibt hier nicht den einen richtigen Weg. Entscheide dich für einen und schreibe dazu, weshalb.

Gegebene Werte: Prüfungen in Halle W2 · aufklappen, wenn du rechnest

Gegebene Werte: Prüfungen in Halle W2

Ordner „Halle W2“ (aus Teil 1)
Prüfbericht der elektrischen Anlage vom März 2022, seitdem keiner · Tor 4: Inbetriebnahme- und Übergabeprotokoll aus Lernfeld 3, keine wiederkehrende Prüfung eingetragen · Tore 1 bis 3: Betriebsanleitungen, kein Prüfnachweis · ortsveränderliche Geräte: Gerätelisten mit Prüfergebnissen aus dem Vorjahr und aus diesem Jahr
Heute
Oktober 2026
Personen
Werkstattleitung der Bodenverkehrsdienste (vertritt den Arbeitgeber) · Hallenmeister der Frühschicht und der Nachtschicht (Benutzer) · Meisterin der Elektrowerkstatt (verantwortliche Elektrofachkraft) · Elektrofachkräfte der Elektrowerkstatt · Torhersteller (Wartungsplan, Sachkunde)
Regelwerke im Text
Arbeitsschutzgesetz, Sozialgesetzbuch VII, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsstättenverordnung, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln“, TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“, ASR A1.7 „Türen und Tore“, DIN VDE 0105-100:2015-10 mit A1:2017-06, DIN VDE 1000-10:2021-06, DIN VDE 0100-600:2017-06, DIN EN 50699 (VDE 0702), DIN EN 50678 (VDE 0701)

Alle Werte zu Halle W2 sind Unterrichtswerte. Zahlen zum Flughafen sind öffentliche Größenordnungen, gerundet.

Dein Lernprodukt im Einzelnen

Dein Lernprodukt

Pflichtenübersicht Halle W2 für die Werkstattleitung

Darauf laufen die Aufgaben dieses Lernangebots zu. Die Aufgaben sind die Stufen dorthin, das Lernprodukt ist das Ergebnis.

Es besteht aus

  • die Regelwerke, die Prüfungen in Halle W2 regeln, nach Rangfolge geordnet, mit Herausgeber und Verbindlichkeit
  • die Pflichten des Betreibers als Tabelle: wer, was, nach welcher Quelle (Regelwerk mit Paragraf oder Abschnitt)
  • für jede Prüfaufgabe in Halle W2 die Person, die prüfen darf, mit Quelle
  • die Prüfanlässe mit Beispielen aus Halle W2
  • eine Antwort auf die Frage der Werkstattleitung, wer verantwortlich ist, in drei Sätzen ohne Fachsprache

Zur Dokumentation

Eine Seite Tabelle, eine halbe Seite Antwort. Jede Pflicht hat ihre Quelle, jede Quelle ihren Stand. Was ihr nicht selbst im Wortlaut gelesen habt, kennzeichnet ihr als „prüfen“.

Die Pflichtenübersicht geht in Lernangebot 6 in den Prüfkalender und mit ihm in Meilenstein M2.

5.1Ordne die Regelwerke, die Prüfungen in Halle W2 regeln, nach ihrer Rangfolge
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Aufgabe 5.1

Wo gehört welches Regelwerk hin? Vorlage zum EintragenGesetzbeschlossen vomBundestagVerordnungerlassen von derBundesregierungUnfallverhütungsvorschrifterlassen von denUnfallversicherungs-trägernTechnische Regelermittelt vonAusschüssen beimBundesarbeitsministeriumNormherausgegeben vonDIN und VDEverbindlichfür denBetriebanerkannteRegeln derTechniknach unten: konkreter und ausführlicher · nach oben: allgemeiner und verbindlicher
Vorlage zur Rangfolge der Regelwerke als Stufenpyramide, oben das Gesetz, unten die Norm. Rechts steht, wer die Regeln einer Stufe erlässt, links die Verbindlichkeit: Die oberen drei Stufen sind für den Betrieb verbindlich, die unteren zwei gelten als anerkannte Regeln der Technik. In jeder Stufe ist eine leere Zeile, in die du die Regelwerke einträgst, die Prüfungen in Halle W2 regeln. Eigene Darstellung für den Unterricht.

Ordne die Regelwerke, die Prüfungen in Halle W2 regeln, nach ihrer Rangfolge:

  • Trage die Regelwerke aus den gegebenen Werten in die Vorlage der Stufenpyramide ein.
  • Nenne für jede Stufe, wer die Regeln erlässt.
  • Erkläre für jede Stufe, für wen sie verbindlich ist.
  • Erkläre die Vermutungswirkung an TRBS 1203 und an DIN VDE 0105-100.
  • Zähle, wie viele Regelwerke du eingetragen hast, und vergleiche mit deiner Schätzung aus dem Auftrag.

Tabellenbuch Schlag im Sachwortverzeichnis nach: Normen · VDE-Normen · Arbeitsschutzgesetz · Betriebssicherheitsverordnung

Allein Diese Aufgabe bearbeitest du allein.

5.2Leite aus der Gefährdungsbeurteilung ab, was der Betreiber der Halle W2 für Prüfungen festlegen muss
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Aufgabe 5.2

Leite aus der Gefährdungsbeurteilung ab, was der Betreiber der Halle W2 für Prüfungen festlegen muss:

  • Erkläre, weshalb die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 5 die Grundlage aller Prüfungen ist.
  • Beschreibe, was der Arbeitgeber nach BetrSichV § 3 Abs. 6 für Prüfungen festlegen muss.
  • Nenne vier Bedingungen in Halle W2, die eine Prüffrist verkürzen können.
  • Begründe, weshalb der neue Dreischichtbetrieb einen Anlass gibt, die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen.
  • Beurteile die Aussage: „Die Fristen stehen in der Tabelle, also müssen wir nichts entscheiden.“

Tabellenbuch Schlag im Sachwortverzeichnis nach: Arbeitsschutzgesetz · Betriebssicherheitsverordnung · Arbeitsschutz

Mit Lernpartner Diese Aufgabe bearbeitest du mit deinem Lernpartner. Vergleicht am Ende eure Ergebnisse.

5.3Bestimme für jede Prüfaufgabe in Halle W2, wer sie ausführen darf
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Aufgabe 5.3

Bestimme für jede Prüfaufgabe in Halle W2, wer sie ausführen darf:

  • Unterscheide zur Prüfung befähigte Person, Elektrofachkraft, verantwortliche Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person, Sachkundigen und Benutzer.
  • Ordne jeder Prüfaufgabe in der Tabelle die Person zu, die sie ausführen darf.
  • Nenne zu jeder Zuordnung die Quelle.
  • Begründe, unter welcher Bedingung eine elektrotechnisch unterwiesene Person ortsveränderliche Geräte prüfen darf.
  • Beurteile, ob jede Elektrofachkraft der Elektrowerkstatt Tor 4 sicherheitstechnisch prüfen darf.
Prüfaufgabe in Halle W2 wer darf prüfen Quelle Begründung
wiederkehrende Prüfung der Anlage Halle W2 (HV W2, UV-H, Endstromkreise)
Prüfung der umgebauten Hallenbeleuchtung vor der Wiederinbetriebnahme
sicherheitstechnische Prüfung von Tor 4
Prüfung der ortsveränderlichen Geräte mit Prüfgerät
Betätigen der Prüftaste der RCD in der UV-H
Bestellung und Aufsicht über die Elektrowerkstatt

Tabellenbuch Schlag im Sachwortverzeichnis nach: Elektrofachkraft · verantwortliche Elektrofachkraft · Qualifikationen, elektrotechnische · Prüfer

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5.4Ordne Ereignisse in Halle W2 den Prüfanlässen zu
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Aufgabe 5.4

Ordne Ereignisse in Halle W2 den Prüfanlässen zu:

  • Nenne die Prüfanlässe nach BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 3 § 5.
  • Ordne jedem Ereignis in der Tabelle einen Prüfanlass zu.
  • Bestimme für jedes Ereignis, ob die Anlage bis zur Prüfung weiter verwendet werden darf.
  • Begründe, weshalb eine Instandsetzung an Tor 4 nicht ohne Prüfung endet.
Ereignis Prüfanlass weiter verwenden bis zur Prüfung? Quelle
Die neue LED-Beleuchtung ist in Zone B eingebaut und angeschlossen.
An Tor 4 wurde das Spiralkabel -WG5 der Schließkante getauscht.
Nach einem Starkregen stand Wasser im Kabelkanal unter der UV-H.
Die elektrische Anlage läuft seit März 2022 ohne Prüfung.
Ein Schlepper hat die Steckdosenkombination an AS 5 angefahren.

Tabellenbuch Schlag im Sachwortverzeichnis nach: Erstprüfung · wiederkehrende Prüfung · Betriebssicherheitsverordnung

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5.5Ermittle die Prüfpflichten für Tor 4 nach ASR A1.7
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Aufgabe 5.5

Ermittle die Prüfpflichten für Tor 4 nach ASR A1.7:

  • Beschreibe, wann ASR A1.7 eine sicherheitstechnische Prüfung kraftbetätigter Tore verlangt.
  • Nenne, wer prüft und was mit dem Ergebnis geschieht.
  • Unterscheide die sicherheitstechnische Prüfung von der Wartung nach dem Wartungsplan des Torherstellers.
  • Erkläre, was die Formulierung „sollte mindestens einmal jährlich“ für die Werkstattleitung bedeutet.
  • Entscheide, ob die Prüfung in die Wartungsnacht der ersten Novemberwoche passt, und begründe.

Tabellenbuch Schlag im Sachwortverzeichnis nach: wiederkehrende Prüfung · Betriebsanleitung · Instandhaltung

Allein Diese Aufgabe bearbeitest du allein.

5.6Beantworte die Frage der Werkstattleitung, wer für die überfällige Prüfung verantwortlich ist
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Aufgabe 5.6

Beantworte die Frage der Werkstattleitung, wer für die überfällige Prüfung verantwortlich ist:

  • Berechne, wann die Prüfung der elektrischen Anlage bei einer Frist von 4 Jahren fällig war und wie viele Monate sie heute überfällig ist.
  • Erkläre, welche Aufgaben die Werkstattleitung übertragen kann und welche Verantwortung bei ihr bleibt.
  • Beschreibe, welche Folgen eine fehlende Prüfung oder Aufzeichnung haben kann.
  • Beurteile, ob die Halle bis zur Nachholprüfung weiterarbeiten darf.
  • Formuliere eine Antwort an die Werkstattleitung in drei Sätzen ohne Fachsprache.

Tabellenbuch Schlag im Sachwortverzeichnis nach: Betriebssicherheitsverordnung · wiederkehrende Prüfung · Arbeitssicherheit

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5.7Stellt die Pflichtenübersicht Halle W2 für die Werkstattleitung zusammen
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Aufgabe 5.7

Stellt die Pflichtenübersicht Halle W2 für die Werkstattleitung zusammen:

  • Tragt die Regelwerke mit Stufe, Herausgeber und Verbindlichkeit in eine Übersicht ein.
  • Listet die Pflichten des Betreibers mit wer, was und Quelle auf.
  • Ergänzt für jede Prüfaufgabe die Person, die prüfen darf.
  • Kennzeichnet jede Aussage, deren Wortlaut ihr nicht selbst gelesen habt, mit „prüfen“.
  • Schreibt die Antwort auf die Frage der Werkstattleitung, wer verantwortlich ist, dazu.
  • Lasst ein anderes Team prüfen, ob jede Pflicht eine Quelle hat.

Tabellenbuch Schlag im Sachwortverzeichnis nach: Arbeitsschutzgesetz · Betriebssicherheitsverordnung · Dokumentation

Im Team Diese Aufgabe bearbeitet ihr im Projektteam. Jede und jeder kann das Ergebnis am Ende erklären.

Die Lage ändert sich

Ein Kollege aus der Elektrowerkstatt sagt beim Frühstück: „DGUV Vorschrift 3 ist doch nur eine Empfehlung. Die vier Jahre muss keiner einhalten.“

Überprüfe dein Lernprodukt an diesem Fall:

  • Prüfe die Aussage an der Quelle: Welche Stufe hat DGUV Vorschrift 3, und für wen gilt sie?
  • Unterscheide, was an der Vorschrift verbindlich ist und was ein Richtwert ist.
  • Begründe, was das für eure Pflichtenübersicht bedeutet.

Mit Lernpartner Diese Überprüfung macht ihr zu zweit. Wer beide Fälle erklären kann, hat die Sache verstanden.